1.1 Diese Spezifikation2 legt Anforderungen an nahtlose Rohre aus Rotguss (Kupferlegierung UNS Nr. C23000)3 in Nennweiten fest, sowohl normal als auch extrastark. Im geglühten Zustand (O61) ist das Rohr für den Einsatz in Rohrleitungen, Kesselzuleitungen und ähnlichen Zwecken geeignet. Im gezogenen Zustand für allgemeine Zwecke (H58) ist das Rohr für architektonische Anwendungen geeignet, wie z. B. Schutzgeländer und Treppenhandläufe.
1.2 Einheiten - Die in Zoll-Pfund-Einheiten angegebenen Werte gelten als Standard. Die in Klammern angegebenen Werte sind mathematische Umrechnungen in SI-Einheiten, die nur zu Informationszwecken bereitgestellt werden und nicht als Standard gelten.
1.3 Der folgende Gefahrenhinweis bezieht sich nur auf den Abschnitt 9.1.1 dieser Spezifikation zur Testmethode. Diese Norm erhebt nicht den Anspruch, alle Sicherheitsbedenken, die mit ihrer Verwendung verbunden sind, zu berücksichtigen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieser Norm, geeignete Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltpraktiken festzulegen und vor der Verwendung die Anwendbarkeit gesetzlicher Beschränkungen zu ermitteln.
1.4 Warnung: Quecksilber wurde von vielen Aufsichtsbehörden als gefährlicher Stoff eingestuft, der ernsthafte medizinische Probleme verursachen kann. Quecksilber oder Quecksilberdampf sind nachweislich gesundheitsschädlich und korrosiv für Materialien. Gehen Sie beim Umgang mit Quecksilber und quecksilberhaltigen Produkten vorsichtig vor. Weitere Informationen finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des jeweiligen Produkts. Es besteht die Möglichkeit, dass der Verkauf von Quecksilber oder quecksilberhaltigen Produkten oder beidem durch lokale oder nationale Gesetze verboten ist. Benutzer müssen die Rechtmäßigkeit des Verkaufs an ihrem Standort prüfen. (Siehe 9.2.)
1.5 Dieser internationale Standard wurde in Übereinstimmung mit international anerkannten Standardisierungsprinzipien entwickelt, die im Beschluss über die Grundsätze für die Entwicklung internationaler Standards, Leitlinien und Empfehlungen des Ausschusses für technische Handelshemmnisse (TBT) der Welthandelsorganisation festgelegt wurden.







